Geschäftsnummer: | 03.1130 |
Eingereicht von: | Baumann J. Alexander |
Einreichungsdatum: | 03.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Optiker; Verfügt; Bearbeitung; Automaten; Kurzem; Tarifstruktur; Brillengestell; Optikers; Verletzungsfälle; Praktisch; Kommt; Versicherungsverträge; Privatversicherungen; Abgeschlossen; Haben; Offenbar; Vernehmen; Günstiger; Suva; Bundesrat:; Zeitalter; Marktöffnung; Verbesserung; Kartellrechtes; Angezeigt; Marktverzerrende; Massnahmen; Fixieren; Gelangt; Ausspannen |
Vor kurzem hat die Suva verfügt, dass die gesamte Branche der Augenoptiker bezüglich der beruflichen Unfallversicherung ihr zu unterstellen sei. Die Optiker würden mit Glas arbeiten, und da alle mit Glas Arbeitenden der Suva unterstünden, hätten auch die Optiker darunter zu fallen. Eine doch relativ späte Erkenntnis, die vor Jahrzehnten noch einigermassen berechtigt hätte sein können. Beim heutigen Stand der Technik erfolgt die Bearbeitung der optischen Gläser ausschliesslich auf modernsten Automaten. Im effektiven Stand der Bearbeitung gelangt das Glas nur noch zum Ein- und Ausspannen am Automaten und zum Fixieren im Brillengestell in die Hand des Optikers. Verletzungsfälle kommen praktisch nicht mehr vor.
Dazu kommt, dass alle Optiker Versicherungsverträge mit Privatversicherungen abgeschlossen haben. Die Tarifstruktur ist dem Vernehmen nach offenbar günstiger als bei der Suva.
Ich frage den Bundesrat: Hält er es im Zeitalter der Marktöffnung und der Verbesserung des Kartellrechtes für angezeigt, dass derartige marktverzerrende Massnahmen verfügt werden?